Antragstellung
Anträge zur Förderung von Projekten können an den Vorstand der Towae-Stiftung jederzeit formlos gestellt werden; sie sollten
- die Art des Projektes,
- den beabsichtigten Zeitraum der Durchführung und
- einen möglichst detaillierten Finanzierungsplan beinhalten,
- sowie eine Angabe darüber, ob die bei der Towae-Stiftung beantragten Mittel als Teilfinanzierung, als Anschubfinanzierung oder als Alleinfinanzierung gedacht sind.
Nach der Geschäftsordnung der Stiftung können folgende Vorhaben in der Regel nicht gefördert werden:
Bauvorhaben
- Zuschüsse zu laufenden Personalkosten
- Zuschüsse zur Grundfinanzierung von Einrichtungen
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen, deren Entstehung nicht von der Towae-Stiftung gefördert wurde